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   BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 411/81   

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https://dejure.org/1984,1507
BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 411/81 (https://dejure.org/1984,1507)
BAG, Entscheidung vom 10.01.1984 - 3 AZR 411/81 (https://dejure.org/1984,1507)
BAG, Entscheidung vom 10. Januar 1984 - 3 AZR 411/81 (https://dejure.org/1984,1507)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 1
  • NZA 1984, 354
  • BB 1984, 2134
  • DB 1984, 2255
  • JR 1985, 528
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 357/81

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 411/81
    Aber eine zeitanteilige Kürzung, wie sie für unverfallbare Versorgungsanwartschaften gilt, entspricht der Billigkeit (BAG 30, 333, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - 3 AZR 357/81 - zu II 1 b der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sieht eine Versorgungsregelung neben der eigentlichen Rentenberechnung eine Obergrenze für die vergleichbare Gesamtversorgung vor, so kann dies im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung zweierlei bedeuten, wie der Senat bereits dargelegt hat (BAG Urteil vom 25. Oktober 1983 - 3 AZR 357/81 - zu II 3 a der Gründe): Die Obergrenze kann entweder schon bei der Berechnung der hypothetischen Höchstrente, die zeitanteilig zu kürzen ist, Bedeutung erlangen.

  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

    Auszug aus BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 411/81
    Aber eine zeitanteilige Kürzung, wie sie für unverfallbare Versorgungsanwartschaften gilt, entspricht der Billigkeit (BAG 30, 333, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - 3 AZR 357/81 - zu II 1 b der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 185/80

    Betriebliches Ruhegeld - Einführung des flexiblen Altersruhegeldes - Kürzungen

    Auszug aus BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 411/81
    Aber eine zeitanteilige Kürzung, wie sie für unverfallbare Versorgungsanwartschaften gilt, entspricht der Billigkeit (BAG 30, 333, 336 f. = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - 3 AZR 357/81 - zu II 1 b der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 12.11.1991 - 3 AZR 520/90

    Versorgungsanwartschaften und Sozialversicherungsrenten

    Die Berücksichtigung dieser Renten ist in zwei Formen möglich: Pensionszusagen sehen häufig eine volle oder teilweise Anrechnung der Sozialversicherungsrenten auf die betrieblichen Renten oder eine Begrenzung der Gesamtversorgung aus betrieblichen Renten und Sozialversicherungsrenten vor (vgl. BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II 2 a der Gründe; BAGE 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 341/88

    Vorzeitige Betriebsrente und Höchstbegrenzungsklausel

    Eine Höchstbegrenzungsklausel in einer Versorgungsordnung ist im Zweifel dahin auszulegen, daß Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind und, daß diese Renten erst bei Überschreiten der Höchstgrenzen zu kürzen sind (Bestätigung von BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] - AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; BAG vom 24.6.1986 - 3 AZR 630/84 = VersR 87, 367 = AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG).

    Sie ist dann auch erst anzuwenden, wenn nach einer ratierlichen Kürzung eine Überversorgung bleibt (BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, unter II 2a der Gründe; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG; zustimmend im Ergebnis auch Hilger, Anm. zur letzten Entscheidung in: ARBl, Teil D, Betriebliche Altersversorgung, Entscheidung 138).

  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 900/94

    Höhe der Betriebsrente bei vorzeitiger Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG )

    Hiernach ist eine solche Klausel im Zweifel dahin auszulegen, daß die Voll- oder Teilrenten zunächst unabhängig von der Höchstbegrenzungsklausel zu berechnen sind; erst dann, wenn die so berechneten Renten die Höchstgrenze überschreiten, können sie gekürzt werden (BAGE 45, 1, 4 f. [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG, zu 11, 111 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe; Urteil vom 19. Mai 1987 - 3 AZR 513/85 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 341/88 - AP Nr. 18 zu § 6 BetrAVG, zu I 2, 3 der Gründe).
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Eine Anwendung der Höchstgrenze auf die hypothetische Vollrente kommt im Zweifel nur dann in Betracht, wenn nach der Versorgungsordnung der Gesamtversorgungsbedarf unabhängig von der Höchstgrenze erkennbar maßgebliches Bewertungskriterium sein soll, die Sozialversicherungsrente also als Berechnungsfaktor dient, gleichgültig, ob der Arbeitnehmer eine hohe oder eine niedrige Betriebsrente erhält (Urteil vom 25. Mai 1973 - 3 AZR 405/72 - AP Nr. 160 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 25. Januar 1979 - 3 AZR 1096/77 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - BAG 44, 176, 182 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; BAG 45, 1 = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG).

    Dies ist z.B. bei den beamtenähnlichen Versorgungssystemen der Fall, aber auch dann, wenn die Gesamtversorgung nicht nur eine Höchst- sondern auch eine Mindestgrenze bestimmt (vgl. dazu BAG 45, 1, 5 f. = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG, zu III 1 der Gründe).

  • BAG, 09.05.1989 - 3 AZR 348/88

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung einer Abgeordnetenpensionen auf

    Im Versorgungsfall hätte er sich hierauf die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen müssen, und zwar entweder als Berechnungsfaktor, mindestens aber als Kappungsbetrag bis zur Obergrenze der Gesamtversorgung von 75 % der letzten Bruttobezüge als aktiver Arbeitnehmer (vgl. BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/86 - AP Nr. 12 zu § 6 BetrAVG).
  • BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 470/87

    Vorzeitige Altersleistungen - Wartezeit - Vorzeitiges Ausscheiden - Vorgezogenes

    Der Zweck dieser Regelung, eine Überversorgung zu vermeiden (vgl. BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG), darf bei der Auslegung nicht außer acht gelassen werden.
  • OLG Celle, 16.09.1988 - 17 UF 91/87

    Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich der betrieblichen

    Denn es ist im Zweifel davon auszugehen, daß die in der Betriebsvereinbarung vorgesehene Limitierungsklausel nur dann - korrigierend - eingreifen soll, wenn sonst eine unerwünschte "Überversorgung" entstehen würde (vgl. dazu BAG BB 1984, 213; 1984, 2134).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.1998 - 19 Sa 33/98

    Streitigkeit über die Berechnung einer Betriebsrente; Auslegung einer

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  • BAG, 19.05.1987 - 3 AZR 514/85

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze - Anspruch auf

    Zu der zeitanteiligen Kürzung bei Versorgungszusagen mit Obergrenzen hat der Senat wiederholt Stellung genommen (Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - DB 1987, 691 = EzA § 6 BetrAVG Nr. 10; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG mit Anm. von Blomeyer).
  • BAG, 19.05.1987 - 3 AZR 513/85

    Zeitanteilige Rentenkürzung bei Versorgungsobergrenze - Anspruch eines

    Zu der zeitanteiligen Kürzung bei Versorgungszusagen mit Obergrenzen hat der Senat wiederholt Stellung genommen (Urteil vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 630/84 - DB 1987, 691 = EzA § 6 BetrAVG Nr. 10; BAGE 45, 1 [BAG 10.01.1984 - 3 AZR 411/81] = AP Nr. 4 zu § 2 BetrAVG; 44, 176 = AP Nr. 2 zu § 2 BetrAVG mit Anm. von Blomeyer).
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